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CATERING 4 - Neues Projekt

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## Warum ist die Betriebshaftpflicht für Caterer unverzichtbar?

Im Catering-Alltag arbeiten Sie täglich mit Menschen und Lebensmitteln. Ein kleiner Fehler beim Aufbau oder der Zubereitung kann schnell existenzbedrohend werden. Ohne Versicherung haften Sie als Unternehmer unbegrenzt – im Ernstfall sogar mit Ihrem Privatvermögen.

Wichtig: Viele Eventlocations verlangen heute zwingend einen gültigen Versicherungsnachweis, bevor Sie dort tätig werden dürfen.
Catering Team bereitet Speisen für ein Event vor

### Umfassende Leistungen: Was deckt die Versicherung ab?

#### Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Wenn Gäste über ungesicherte Kabel stolpern oder fremdes Eigentum in einer Location beschädigt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten.

  • Produkthaftpflicht: Essenziell bei Lebensmittelvergiftungen durch kontaminierte Speisen.
  • Mietsachschäden: Schutz bei Schäden an gemieteten Räumen, fremden Küchen oder Equipment.
  • Passiver Rechtsschutz: Abwehr unberechtigter Ansprüche, notfalls auch vor Gericht (inkl. Übernahme der Anwaltskosten).

### Schadenbeispiele: Wenn beim Catering etwas schiefgeht

Die Praxis zeigt, wie schnell Missgeschicke passieren können. Hier springt die Betriebshaftpflicht ein:

  • Der Elektronik-Unfall: Ein Kellner verschüttet versehentlich ein Glas Rotwein über den teuren Laptop eines Gastes. Die Versicherung übernimmt die Reparatur- oder Ersatzkosten.
  • Ausfall und Verzögerungen: Ein wichtiges Küchengerät fällt aus, das Essen verzögert sich massiv und der Veranstalter fordert Schadenersatz wegen Umsatzeinbußen. Hier greift die Deckung für Vermögensfolgeschäden.
  • Mobiliarschäden: Beim Servieren wird versehentlich eine schwere Buffetplatte umgestoßen. Teures Mobiliar der gemieteten Location wird beschädigt. Die Versicherung ersetzt den Schaden.
  • Zeltschaden: Beim Aufbau eines geliehenen Partyzelts zerreißt eine Plane an scharfen Ästen. Die Betriebshaftpflicht kommt für die Reparaturkosten auf.

#### Das sagen unsere Kunden aus der Gastronomie

"Bei einer Hochzeitsfeier ist einem meiner Kellner ein ganzes Tablett mit Gläsern über die Musikanlage des DJs gekippt. Der Schaden lag im vierstelligen Bereich. Die Betriebshaftpflicht hat das innerhalb von zwei Wochen geregelt, ohne dass die Feierstimmung im Nachhinein getrübt wurde." – Markus R., Inhaber eines Event-Caterings
"Für meinen Foodtruck brauchte ich schnell einen Nachweis für den Veranstalter eines Streetfood-Festivals. Der Online-Abschluss ging in Minuten, die Police war noch am gleichen Tag im Postfach. Top Service!" – Sarah K., Streetfood-Unternehmerin

#### Kostenfaktoren: Was kostet die Absicherung für Ihren Partyservice?

Guter Schutz für kleine Betriebe oder Mietköche startet bereits ab ca. 8 Euro pro Monat. Der Beitrag wird individuell und fair kalkuliert:

  • Jahresumsatz: Ein größeres Geschäftsvolumen bedeutet meist auch mehr Events und damit ein angepasstes Risiko.
  • Teamgröße: Je mehr Mitarbeiter für Sie im Einsatz sind, desto wichtiger wird ein umfassender Schutz.
  • Selbstbeteiligung: Wenn Sie im Schadensfall einen kleinen Teil selbst tragen (z. B. 250 Euro), sinkt Ihr monatlicher Beitrag deutlich.

##### Weitere sinnvolle Versicherungen für Catering-Services

Neben der Betriebshaftpflicht sollten Sie Ihr Business ganzheitlich absichern, um keine bösen Überraschungen zu erleben:

  • Inhaltsversicherung: Schützt Ihr wertvolles Inventar wie Küchengeräte, Möbel und Vorräte vor Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Vandalismus.
  • Elektronikversicherung: Deckt Schäden an technischen Geräten wie Kassensystemen, Kühlgeräten oder Computern ab (auch bei Bedienfehlern oder Überspannung).
  • Fahrzeugversicherung (Kasko): Unverzichtbar für Ihre Lieferwagen und Foodtrucks, um diese gegen Unfälle oder Diebstahl abzusichern.
  • Betriebsunterbrechungs-Versicherung: Übernimmt fortlaufende Kosten und Gewinnausfälle, falls Ihr Betrieb nach einem versicherten Schaden vorübergehend stillstehen muss.
  • Gewerberechtsschutz: Schützt Sie bei rechtlichen Streitigkeiten mit Lieferanten, Kunden oder Mitarbeitern.

##### FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Ist eine Betriebshaftpflicht für Caterer gesetzlich Pflicht?
    Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht. Da Sie jedoch unbegrenzt haften, wird sie dringend empfohlen. Zudem fordern viele Locations diesen Nachweis zwingend ein.
  • Sind meine Aushilfen und freien Mitarbeiter mitversichert?
    Ja. Festangestellte, Minijobber, Aushilfen und Praktikanten sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen in der Regel automatisch mitversichert. Externe Subunternehmer benötigen meist eine eigene Police.
  • Ist die Produkthaftpflicht in der Versicherung enthalten?
    Ja, bei guten Catering-Tarifen ist die erweiterte Produkthaftpflicht standardmäßig integriert. Sie schützt Sie beispielsweise bei lebensmittelbedingten Erkrankungen von Gästen.
  • Zahlt die Versicherung auch bei Schäden an gemieteten Locations?
    Absolut. Der Baustein "Mietsachschäden" ist elementar für Caterer und deckt Schäden ab, die versehentlich an angemieteten Veranstaltungsräumen oder deren Böden und Wänden entstehen.
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